Preise & Leistungen

Im Folgenden erhalten Sie Informationen über die Preise und Leistungen der Privatklinik Eyestar. Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an einen Beautymax Berater. Er wird Ihnen gerne weiterhelfen und Sie persönlich beraten.
Die Behandlung in der Privatklinik Eyestar beinhaltet folgende Leistungen
- Die Voruntersuchungen in der Klinik inklusive Wavefront (Aberrometer)
- Die Excimerlaser Behandlung mit Laser der neuesten Generation für beide Augen
- Die customized ablation (Aberrometer / Wavefront- bzw. Wellenfront-Behandlung)
- Die Nachuntersuchung in der Klinik, von einem Facharzt durchgeführt
- Chefarztbehandlung
- Medical Kit gratis
- 5 Jahre kostenlose Nachuntersuchung und Nachbehandlung (Re-LASIK)
- Deutschsprachige Betreuung in der Klinik
- Gesamte Organisation Ihrer Behandlung und Terminabsprachen durch Beautymax
- Kostenloser Shuttle-/Transferservice: Flughafen - Hotel - Klinik
Ihre Investition für eine LASIK-Behandlung inklusive Wavefront Technologie beträgt bei Eyestar
1090,- € für beide Augen.
Sollte sich bei der Voruntersuchung herausstellen, dass Sie aus medizinischen Gründen nicht für eine LASIK-Behandlung geeignet sind, entstehen Ihnen für die Voruntersuchung lediglich Kosten
in Höhe von 150,- €.
Sollten Sie aus persönlichen Gründen die Behandlung nicht durchführen wollen, wird Ihnen die Voruntersuchung mit 150,- € berechnet.
Rechenbeispiel
Alleinreisende | Reise mit 1 Begleitperson | ||
Linienflug mit Turkish Airlines ca. | 200,- € | 2 Linienflüge mit Turkish Airlines ca. | 400,- € |
2 Übernachtungen im 4* Hotel Crystal im EZ mit Frühstück | 90,- € | 2 Übernachtungen im 4* Hotel Crystal im DZ mit Frühstück | 120,- € |
Premium LASIK-Behandlung (Wavefrontoptimiert) | 1090,- € | Premium LASIK-Behandlung (Wavefrontoptimiert) | 1090,- € |
LASIK-Reisekosten gesamt ca. | 1.380,- € | LASIK-Reisekosten gesamt ca. | 1.610,- € |

Setzen Sie die Kosten Ihrer LASIK-OP von der Steuer ab!
Die Finanzämter müssen Augenlaser-Behandlungen ohne Vorlage eines amtsärztlichen Attestes als außergewöhnliche Behandlung nach § 33 EStG anerkennen.
Zur Begründung wird die geltende Rechtssprechung des Bundesfinanzhofs in München herangezogen. Danach wird Fehlsichtigkeit in den Augen der Finanzverwaltung als Krankheit angesehen.
Dementsprechend gilt eine Augenkorrektur mittels Laser-OP als Heilbehandlung. Die Laserverfahren LASIK, LASEK und PRK sind wissenschaftliche anerkannte refraktive Methoden.
Kostenerstattung durch die Krankenkasse
Sollten Sie eine Kostenübernahme durch eine Privatversicherung bewirkt haben, besorgen wir Ihnen natürlich einen Kostenvoranschlag, den Sie bei der Krankenkasse einreichen können.